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Das Medizinprodukterecht ist aufgrund mehrerer EG-Richtlinien (z.B. 93/42/ EWG) neu geregelt worden. Für den Betrieb medizinischer Geräte gilt seit dem 2.8.1994 das Medizinproduktegesetz (MPG) und seit dem 29.6.1998, für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Ziel dieser Verordnungen ist der Schutz von Patienten, Beschäftigten, Anwendern und Dritten vor Gefahren, die bei der Anwendung von Medizinprodukten auftreten können.

Medizinprodukte, die in der Anlage 1 zur MPBetreibV aufgeführt sind oder für die der Hersteller diese vorgeschrieben hat, sind regelmäßige Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) durchzuführen. Des weiteren sind für Medizinprodukte der Anlage 2 regelmäßig messtechnische Kontrollen (MTK) durchzuführen.

Bei allen elektrisch betriebenen Medizinprodukten ist außerdem die regelmäßige Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands nach der Berufgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 durchzuführen.
Gemäß §4 MPBetreibV darf der Betreiber nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.
Die Firma Helbig erfüllt alle Voraussetzungen und führt die Arbeiten auf Wunsch auch vor Ort aus.